VG München: Dublin-Verfahren (Zielstaat, Kroatien, Herkunftsstaat Demokratische, Republik Kongo), Abschiebungsanordnung, Erlass einer Rückkehrentscheidung im Sinn der RL 2008/115/EG nach Einreise des Klägers nach Kroatien und Äußerung eines Asylgesuchs gegenüber der kroatischen Polizei, Erlass von „7-Tage-Papieren“ als systemischer Mangel, Fehlender Zugang des Klägers zu einem Asylverfahren in Kroatien, Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens („mutual trust“), Kettenabschiebungen von Kroatien nach Bosnien-Herzegowina und Serbien, Relevanz von völkerrechtlichen Rückübernahmeabkommen (readmission agreements), Systemische Mängel (bejaht)
Urteil vom 22.02.2024 – M 10 K 23.50597